13-10-09
Büchen: Verwaltung schlägt Alarm: Sparzwang belastet (Bürger)Service
Büchen (peh) – Aufgrund von Gesetzesänderungen und steigender Neuanträge stehen die zwei Vollzeit- und die beiden Teilzeitkräfte im Bürgerservice des Amtes Büchen vor einer Flut von Arbeit, was Bürgermeister Uwe Möller zunehmend Kopfzerbrechen bereitet. »Ich weiß, dass Verwaltungen immer unter dem 'Generalverdacht' stehen, zuviel Personal zu haben. Aber momentan schieben wir im Bürgerservice mit 3,38 Stellen 250 Überstunden vor uns her.
Das kann so nicht weitergehen«, sagte Uwe Möller auf der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses. Bei Wohngeldanträgen habe man deshalb schon eine Bearbeitungszeit von rund acht Wochen. »Einige müssen sogar zwölf Wochen auf Wohngeld warten. Mit der Einführung des elektronischen Personalausweises wird alles noch deutlich schwieriger«, erläuterte der Verwaltungschef weiterhin zur Arbeitssituation im Bürgerservice, der mit dem Meldewesen, dem Passwesen, Wohngeld, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch sowie KITA-Angelegenheiten fünf Bereiche auf dem Laufenden halten muss. Somit konnte der Bürgermeister zumindest ein bisschen aufatmen, als der Hauptausschuss der Besetzung einer Stelle als Elternzeit-Vertretung zustimmte.
Im vergangenen Jahr hatte die Büchener Politik angesichts der finanziellen Schieflage der Gemeinde eine generelle Wiederbesetzungssperre verhängt, die trotz des hohen Arbeitsaufkommens und der zahlreichen Sitzungsdienste in den einzelnen Amtsgemeinden, konsequent umgesetzt werden muss. Somit gab der Hauptausschuss auch hinsichtlich der Wiederbesetzung einer leitenden Stelle im Bauamt, nachdem die Fachbereichsleiterin von ihrem Anspruch auf Altersteilzeit Gebrauch macht, kein grünes Licht, nachdem zuvor die Bürgermeister der Gemeinden allerdings Zustimmung signalisiert haben.
»Wir haben die Wiederbesetzungssperre schließlich nicht umsonst beschlossen«, erklärte Sandra Nicolaus und sprach sich wie andere Hauptausschussmitglieder zunächst gegen eine Neubesetzung aus, zumal die Gemeinde zum Sparen und zur Konsolidierung des Haushalts gezwungen sei. Die Angelegenheit wurde deshalb zur Beratung in die Fraktionen verwiesen und soll von der Gemeindevertretung entschieden werden.