21-06-10
Richtlinien für die Sportlerehrung überarbeitet
Büchen (cks) - Die Gemeinde Büchen hat die Kriterien zur Ehrung der Sportler des Jahres überarbeitet. Der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales hat diese nun auf seiner jüngsten Sitzung vorgestellt.
So werden zukünftig Sportler oder Funktionsträger geehrt, die einem Büchener Sportverein angehören und oder ihren Wohnsitz in den Gemeinden des Amtes Büchen haben und für diese Ehrung infrage kommen. Voraussetzung für diese Ehrung ist jedoch der Amateurstatus. Die Sportler werden geehrt für ihre Erfolge als Einzel- oder Mannschaftssportler. Der Vorschlag, bei der Ehrung während der traditionellen Einwohnerversammlung lediglich den Mannschaftsführer aufs Podest zu holen, fand keinen Anklang und so wird nach wie vor die komplette Mannschaft die Ehren entgegennehmen.
Es wird in Zukunft einen Sportler des Jahres in der Kategorie Erwachsene, Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre, eine Sportlerfamilie sowie eine Mannschaft des Jahres geben. Gepunktet werden kann hierbei nicht nur durch sportliche Erfolge auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene, sondern auch durch Trainingsfleiß, die Persönlichkeit und das Auftreten der jeweiligen Person in der Öffentlichkeit. Wer es bis zur Teilnahme an Welt-, Europameisterschaften oder sogar bis zur Olympiade geschafft hat, bei dem steigen die Chancen auf diese Ehrung selbstredend. Doch hinter all diesen erfolgreichen Sportlern stehen oftmals ehrenamtliche Trainer und Betreuer, die ihre Freizeit opfern, um die Sportler voran- zutreiben.
Daher können sich auch diese Personen, die besondere sportorganisatorische Leistungen als Übungsleiter, Trainer, Betreuer oder Vorstandsmitglied bringen, Hoffnung auf die Lorbeeren machen.
Die Vorschläge können bis zum 15. November an die Gemeinde Büchen gerichtet werden. Die Entscheidung, wer letztendlich geehrt wird, trifft dann der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales.