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06-04-10

Landfrauen aus Büchen informieren sich über Organspende

Altes Herz in jungem Körper?


Vereinsvorsitzende Liselotte Heß, Vorstandsmitglied Monika Grahlmann und die Referentin, Bettina Eggers von der Deutschen Stiftung für Organtransplantation. Foto: Verena Dylla

Müssen (vd) – »Bis zu welchem Alter des Spenders können Organe transplantiert werden?« Diese Frage gab der Referentin Bettina Eggers Gelegenheit, mit einer weit verbreiteten Ansicht aufzuräumen: es besteht keine Altersbegrenzung mehr, was den Organspender betrifft. Selbstverständlich dürfen keine gravierenden Vorerkrankungen des Organs vorliegen.

Der örtliche Landfrauenverein hatte Bettina Eggers von der Deutschen Stiftung für Organtransplantation zu einem Vortrag in den Landgasthof Lüchau in Müssen eingeladen. Bettina Eggers war ursprünglich im Bereich der Intensivpflege tätig. »Ich habe so viele Menschen, auch junge, sterben sehen, dass ich dachte, hier muss man etwas tun.« So kam sie zur Stiftung. Das Transplantationsgesetz aus dem Jahre 1997 regelt Spende, Entnahme, Vermittlung und Transplantation von Organen. Diese Aufgaben hat der Gesetzgeber zur Vermeidung von Missbrauch organisatorisch und personell getrennt.

Einzig und allein die Stiftung ist für die Koordinierung von Organspenden zuständig. Die Koordinationsstellen der Stiftung in ganz Deutschland sind rund um die Uhr besetzt und nehmen die Anrufe von Krankenhäusern entgegen, die den Hirntod eines Spenders melden. Der diensthabende Arzt der Koordinationsstelle stellt vor Ort zusammen mit einem zweiten Arzt den Hirntod des Spenders fest und veranlasst die Organentnahme. Die Transplantation selbst findet in speziellen Transplantationszentren statt. In Schleswig-Holstein sind dies die Universitätskliniken von Lübeck und Kiel. In Deutschland bestehen lange Wartelisten von Patienten für lebenswichtige Organe.

Derzeit sind es etwa 13.000. Würden die Krankenhäuser alle Hirntoten melden und unter der Voraussetzung, dass das Einverständnis zur Transplantation vorliegt, könnten alle Wartenden innerhalb von acht Monaten versorgt werden.
Bei Nieren konnten im Jahre 2006 von 8.473 Wartenden lediglich 2.776 versorgt werden. Die Niere ist das am häufigsten verpflanzte Organ, daneben werden Herz, Lunge, Pankreas und Leber, Augenhornhaut und andere Organe transplantiert.

Die Niere ist eines der wenigen Organe – da in doppelter Ausführung vorhanden – die auch als Lebendspende infrage kommt. Wie wird man zum Spender? Das Transplantationsgesetz regelt auch die Zustimmung des Spenders. Im Prinzip sollte sich jeder Mensch zu Lebzeiten für oder gegen Organspenden entscheiden. Der Organspendeausweis, der beispielsweise bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhältlich ist, aber auch beim niedergelassenen Arzt und in jeder Apotheke vorrätig sein sollte, gibt den eindeutigen Willen des Spenders wieder.

Es ist ein kleines Dokument, das gut ins Portemonnaie passt. »Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrer Familie über Ihre Bereitschaft zur Organspende. Verschaffen Sie Ihren Angehörigen Klarheit«, rät Bettina Eggers. In Deutschland gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet, auch die Familie oder die Freunde können den Willen des Verstorbenen zur Organspende übermitteln, wenn dieser mündlich zu Lebzeiten geäußert wurde. Infrage für die Organspende kommen nur Patienten auf Intensivstationen, deren Hirntod der Arzt festgestellt hat.

Ein Mensch, der zu Hause den Herztod stirbt, wird nicht zum Organspender. Denn mit dem Herztod stellen auch die anderen Organe ihre Tätigkeit umgehend ein. 2008 stammten bereits fast 30 Prozent der transplantierten Organe von Spendern, die 65 Jahre und älter wurden. Dennoch achten die Transplanteure auf das Alter des Spenders: Sie werden einem 18-Jährigen nicht das Herz eines 65-Jährigen einsetzen, solange das Organ eines jüngeren Spenders zur Verfügung steht.

Durch Organspenden erhalten viele Menschen ihr Leben zurück. Daher unterstützen auch die Kirchen Organspenden voll als Akt der Nächstenliebe.



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