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14-02-12

Gemeinde plant Bürgersolargenossenschaft

 


Sehr viele Bürger interessierten sich für die bevorstehende Gründung einer Energiegenossenschaft in Büchen.Foto: Inga Kronfeld

Büchen (ik) – Die Gemeinde Büchen plant ein Bürgersolarkraftwerk in Form einer Genossenschaft, an der sich Büchener Bürger (und auch die aus dem Umland) finanziell per Anteilschein beteiligen können. Die Gemeinde Büchen wird für ein Solarkraftwerk geeignete Dachflächen von kommunalen Gebäuden zur Verfügung stellen, das dann über das Modell einer Energiegenossenschaft von den Bürgern finanziert wird. Vorgestellt wurde dieses Projekt durch Diplom-Ingenieur Frank Brenner (juwi-Solar GmbH, Regionalbüro Kiel) mit dem Ziel der Gründung eben solch einer Genossenschaft, die den Aufbau und Betrieb eines Bürgersolarkraftwerkes in Büchen voran bringt. Im ersten Schritt will die Gemeinde die Dachflächen des Bürgerhauses mit 350 Quadratmetern sowie des Schulzentrums mit 2.190 Quadratmetern für die Energiegewinnung durch eine Photovoltaikanlage zur Verfügung stellen. Die Dachfläche des Bürgerhauses wird einen jährlichen Ertrag von 35.500 Kilowattstunden, die des Schulzentrums 249.113 Kilowattstunden ergeben. Auch die Dachflächen der Feuerwehr-Gerätehäuser in Büchen und Büchen-Dorf kämen für eine Nutzung in Frage. Realisiert und finanziert werden soll das Projekt eben durch diese Bürgergenossenschaft mit der Unterstützung durch Banken aus der Region. Die Gemeinde und die weiteren Träger der Gebäude verpachten die Dachflächen an die Energiegenossenschaft, die den Strom zu Festpreisen an die Energieversorgungsunternehmen – die garantierte Einspeisvergütungen zahlen – liefert. »Genossenschaften können den Umbau der Energiewirtschaft fördern«, so Büchens Bürgermeister Uwe Möller. »Eine Energiegenossenschaft leistet einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, baut nachhaltige dezentrale Strukturen auf, verbessert den Wettbewerb im Energiesektor und fördert zudem die Akzeptanz erneuerbarer Energien. Bundesweit sind in den letzten fünf Jahren dreihundert Genossenschaften im Energiebereich gegründet worden«, lässt Möller wissen. Genossenschaften sind eine einfache und flexible wirtschaftliche Organisationsform. Sie können mit den Projekten wachsen, sind offen und bürgernah. Ihre Haftung ist auf das eingebrachte Kapital beschränkt. Ein Mindestkapital ist für die Gründung einer Genossenschaft nicht erforderlich. Eine Beteiligung der Bürger ist durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen unkompliziert und mit geringen Mitteln möglich. Die Unterstützung durch die Kommunalpolitik und durch die Investitionen von örtlichen Banken können weitere Erfolgsfaktoren sein.
Die öffentliche Gründungsversammlung der Energiegenossenschaft in Büchen findet am 9. März um 18 Uhr im Sitzungssaal des Bürgerhauses statt. Weitere Informationen sind bei der Gemeinde Büchen über Michael Kraus, Telefon 04155 – 80 09 49 oder michael.kraus@gemeinde-buechen.de erhältlich.



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