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02-03-10

Kein Tempolimit auf der B 5 aufgrund von Straßenschäden

 


Bernd Dittmer, Fraktionsvorsitzender der Lauenburger SPD, hatte den Dringlichkeitsantrag gestellt, der jetzt von der Verkehrsaufsichtsbehörde abgelehnt wurde. Foto: Ute Dürkop

Lauenburg (ud) – Ein von der SPD-Fraktion gestellter und von den Fraktionen der Grünen und der FDP im Rahmen der Stadtvertretung befürworteter Dringlichkeitsantrag, die B 5 und die B 209 aufgrund von Straßenschäden für den LKW-Verkehr zu sperren, wurde von der Verkehrsaufsicht in Ratzeburg abgelehnt.

Bauamtsleiter Reinhard Nieberg hatte einen Tag nach der Stadtvertretersitzung am 18. Februar den Antrag per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin, Tanja Stamer, weitergeleitet.

Eine Ablehnung des Antrages kam prompt. Stamer sieht nach umgehender Prüfung der Straßenverhältnisse keine Möglichkeit für ein sofortiges Durchfahrverbot für LKW über 12,5 t Gesamtgewicht oder eine sofortige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zur Verhütung weiterer Straßenschäden.

Die Schäden seien bereits ausgebessert worden, dadurch wären Vorsorgemaßnahmen entfallen, äußerte sich Stamer gegenüber dem Rufer. Anders hätte es in Büchen ausgesehen. Dort ist die Lauenburger Straße mit einem Tempo-30-Schild versehen worden. Es sei für diesen Bereich nach Rückmeldung durch die Straßenmeisterei Breitenfelde, anders als eben in Lauenburg, nicht mehr möglich, kurzfristig die Löcher auszubessern. Der von der Lauenburger Politik angeführte § 45 Absatz 1 Nummer 2 könne somit nicht angewendet werden.

Hans-Peter Iversen, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Lauenburger SPD, kann die Begründung aus Ratzeburg nicht nachvollziehen. Die Ausbesserung der Schäden sei nur provisorisch und würde den Belastungen das Schwerlastverkehrs in Lauenburg nicht lange standhalten, argumentierte er.



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