abstandshalter abstandshalter Kurt Viebranz Verlag - gut aufgelegt seit 1961
abstandshalter
Kopfgrafik eins abstandshalter Kopfgrafik zwei abstandshalter Kopfgrafik drei
abstandshalter
abstandshalter
21-11-08

Ist das sozialer Umgang? Hartz-IV-Empfängerinnen kämpfen für Alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerinnen Unabhängigkeit

 


Alexandra Reeh ist alleinerziehende Mutter von vier Kindern. Sie hat durch die Fini Mut gefasst, sich in der Hohegeest zur Altenpflegerin ausbilden zu lassen. Als Hartz-IV-Empfängerin trifft sie der Eigenanteil von 142 Euro für ihr Kitakind besonders hart. Renate Bohle vom Leitungsteam der Fini ist fassungslos über die Hürden für die hochmotivierten Frauen.Foto: Ute Dürkop

Von Ute Dürkop

Lauenburg – Die Geschäftsführerin der Fraueninitiative (Fini), die frühere Leiterin der Schule der AWO Hohegeest und jetzige Kreistagsabgeordnete der SPD, Annemarie Argubi-Siewers, betreut mit ihren Mitarbeiterinnen im Auftrag der ARGE mehr als 30 Alleinerziehende. Diese Betreuung umfasst sowohl die familiären Rahmenbedingungen als auch die Unterstützung für eine Qualifizierung in Richtung Berufsleben, Ausbildung und Sicherung der familiären Existenz. In Gesprächen mit den Frauen hat die Fini jetzt festgesellt, dass die Frauen für die Betreuung ihrer Kinder ab drei Jahren kräftig zur Kasse gebeten werden.


Ausschlaggebend für den Entschluss der Frauen, sich unabhängig zu machen und Kurse bei der Fini zu belegen, war die Bereitschaft der ARGE, die Kosten für die Kindergärten zu übernehmen. Was Annemarie Argubi-Siewers jetzt herausgefunden hat, wirft ein völlig anderes Licht auf die Situation der Frauen. Sie überprüfte mithilfe des Kreisjugendamtes die Kita-Gebühren. Dabei stellte sich heraus, dass die Regelsätze nach Hartz IV als »Einkommen« angesetzt werden. Das Kindergeld wird dem Einkommen hinzugerechnet und diesem Gesamteinkommen stehen jetzt neue Bedarfssätze gegenüber. Sie betragen 85 Prozent des von der Bundesregierung festgelegten Mindestbedarfs. Die Differenz von 15 Prozent gilt als »Überschreitung der Bedarfsgrenze« und soll als »Mehreinnahme« für die Bezahlung der Kita-Gebühren angerechnet werden.
Entsprechend der neuen Förderrichtlinie des Kreises wird zum Beispiel einer Familie mit einem Bedarf nach Hartz IV und SGB II von 1.000 Euro ein neuer Bedarf nach Fördervorschriften des Kreises bzw. des Landes von 850 Euro gegengerechnet. Der daraus errechneten Überschusses von 150 Euro bedeutet, dass diese Familie 20 Prozent der Kita-Gebühren selber zahlen muss. Ganz besonders kurios wird die Situation für große Familien. Eine Teilnehmerin der neunmonatigen Kurse bei der Fini mit vier Kindern muss aufgrund dieses Rechensystems 90 Prozent der Kita-Beiträge von ihren Hartz-IV- Bezügen zahlen. Annemarie Argubi-Siewers stellt die Frage, wie es möglich sein kann, dass ein Kreis- bzw. Landesgesetz ein Bundesgesetz brechen kann. »Darf ein Landesgesetz bestimmen, dass arme Menschen mit weniger Geld auszukommen haben, als andere?«


Argubi-Siewers berichtete von einem Antrag der SPD im Kreistag, die 85-Prozent-Regelung abzuschaffen. Er wurde von der Verwaltung mit dem Hinweis abgewiesen, dass hinter dieser Regelung ein entsprechendes Landesgesetz (Kita-Gesetz) stünde. In dem Kindertagesstättengesetz ist in Paragraph 25 Absatz 3 die »Bedarfsgrenze« festgelegt. Sie wird für jedes Familienmitglied nach dem Regelbedarf individuell ermittelt. 100 Prozent dieses Regelbedarfs wird ausgezahlt und 85 Prozent davon für die Ermittlung der Bedürftigkeit zugrund gelegt.


Stefanie Krüger-Johns vom Kreisjugendamt informierte auf Anfrage des Wochenend-Anzeigers, dass die Feststellung der Bedürftigkeit im Kita Bereich 1:1 umgesetzt wurde. Bei individueller Staffelung ergäben sich teilweise durchaus Übernahmen der Kita-Gebühren bis zu 100 Prozent. Sie verwies auf den Freibetrag bis zu 125 Euro, der Alleinerziehenden eingeräumt wird. Darüberhinaus bestünde die Möglichkeit, Kita-Gebühren als Aufwendungen geltend zu machen. Bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Veranlagung stünde es den Frauen zu, jederzeit Einspruch einzulegen.



abstandshalter

RSS FEED

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Viebranz RSS Feed.

abstandshalter