06-04-10
Bauausschuss: Sind alle Leitungen dicht?
Schwarzenbek (no) – Seit 1. März 2010 gilt bundesweit ein neues Wasserhaushaltsgesetz. Auf dieser Basis hat der Landtag in Kiel ein Landeswassergesetz verabschiedet, das im April 2010 rechtskräftig wird.
Hiernach ist der »Anschlussnehmer verpflichtet, die Grundstücksanschlussleitungen nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben«. Näheres hierzu regelt die DIN 1986 Teil 30, die durch Veröffentlichung im Amtsblatt für Schleswig – Holstein eingeführt wurde.
Die DIN 1986 setzt eine Frist bis zum 31. Dezember 2015, um für alle Schmutzwasser – Hausanschlüsse die Dichtigkeit nachzuweisen.
Um die Angelegenheit für die betroffenen Grundstückseigentümer so einfach und kostengünstig wie möglich zu gestalten, hat der stadteigene »Eigenbetrieb Abwasser« Ende 2009 ein Angebot unterbreitet, um die notwendigen Arbeiten gegen Kostenerstattung für alle Betroffenen durchführen zu lassen. Durch eine Bündelung der Untersuchungen sollen dabei kostengünstige Lösungen für die Untersuchungen gefunden werden.
Bisher haben 1.000 Grundstückseigentümer ihr Interesse an einer Zusammenarbeit erklärt. 100 Eigentümer haben bereits den Nachweis erbracht, dass ihre Leitungen den Anforderungen entsprechen.
Im Bauausschuss am 29. April, nach Inkrafttreten des Landeswassergesetzes, wird die weitere Vorgehensweise besprochen. Geplant ist eine Veranstaltung, auf der die Grundstückseigentümer umfassend über die notwendigen Untersuchungen und damit verbundenen Kosten informiert werden.