abstandshalter abstandshalter Kurt Viebranz Verlag - gut aufgelegt seit 1961
abstandshalter
Kopfgrafik eins abstandshalter Kopfgrafik zwei abstandshalter Kopfgrafik drei
abstandshalter
abstandshalter
25-05-10

Neue Hauptsatzung der Stadt: Sonderausschuss bleibt bestehen

 


Als Vorsitzender von Haupt- und Sonderausschuss beantragte Hans-Joachim Delfs die Beibehaltung des Sonderausschusses Neubau Gymnasium und Sanierung altes Gymnasium. Foto: Susanne Nowacki

Schwarzenbek (no) – Ursprünglich sollte die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Schwarzenbek keinen Sonderausschuss für den Gymnasium-Neubau mehr enthalten. Nun stellte Hauptausschuss-Vorsitzender Hans-Joachim Delfs (CDU) in der abschließenden Stadtverordnetenversammlung den Antrag, aufgrund der aktuellen Ereignisse doch den Sonderausschuss vorerst weiterzuführen.

Im neuerbauten, 2008 bezogenen Gymnasium zeigen sich seit einiger Zeit erhebliche Feuchteschäden, die schon zu Stockflecken und Schimmelbildung geführt haben. Außerdem sind die Befestigungen der Fenster in der Überprüfung. Hier droht Streit mit dem Betreiber Müller Altvatter Gebäudemanagement.

Wesentliche Änderung der neuen Hauptsatzung sind die Regelungen zur Bekanntmachung von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung. Im vergangenen Jahr war aufgrund eines Fehlers in der Stadtverwaltung keine Ankündigung der Stadtverordnetenversammlung im Gelben Blatt als Mitteilungsblatt erschienen. Die Beschlüsse der somit irregulären Sitzung des Stadtparlaments mussten wiederholt werden.

Satzungen und Verordnungen der Stadt Schwarzenbek werden künftig in der lokalen Presse veröffentlicht oder durch die Bereitstellung im Internet unter
www.schwarzenbek.de

Nach Möglichkeit sollen die bekanntzumachenden Texte auch in der Stadtbücherei ausgelegt werden. Bei einer Bekanntmachung über das Internet ist ein Hinweis in einem der örtlichen Presseorgane zu veröffentlichen. Der Hinweis in der Zeitung kann durch einen entsprechenden Aushang an mindestens einer Bekanntmachungstafel der Verwaltung ersetzt werden. Gleiches Verfahren gilt für die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen und andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen wie Einladungen zu Stadtverordnetenversammlungen.

Zwei FDP-Vorschläge zur neugefassten Hauptsatzung stießen bei den Kollegen in den anderen Fraktionen nach den langandauernden Beratungen im Hauptausschuss und den Fraktionen auf wenig Verständnis. Ob die Stadtverordnetenversammlung nicht doch mindestens alle acht statt alle zwölf Wochen tagen solle, wurde ebenso abgelehnt wie der zweite FDP-Antrag. Er sah ein Beibehalten der von der Verwaltung ohne weitere Beschlüsse abzuschließenden Leasing-Verträge über höchstens 600 Euro Leasingrate vor. Entsprechend der technologischen Entwicklung war hier eine Ausweitung auf 1.500 Euro nötig und wurde nun auch mehrheitlich in der Hauptsatzung verankert.



abstandshalter

RSS FEED

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Viebranz RSS Feed.

abstandshalter